Vertraulichkeit & Datenschutz |
Leitung / Organisation |
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Leitung/Organisation
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Organisatorischer und technischer Datenschutz
Die Letztverantwortung für den Datenschutz und die Risiken bei
Nichtbeachtung liegen bei der Leitung einer Einrichtung. Dies gilt
natürlich entsprechend der jeweils rechtlichen Organisationform, was
hier nicht weiter ausdifferenziert werden kann. Die relevanten Gesetze
müssen im Blick sein und entsprechend in die Organisation eingebunden
werden. Über die genannten Datenschutznormen hinaus gibt es weitere
Vorschriften, die in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen.
Datenschutz ist bei Internetvernetzung nur zu
realisieren, wenn auch Datensicherheit umgesetzt wird. Dazu
bedarf es bei Organisationen besonderer Maßnahmen. Einen umfassenden
Überblick dazu vermittelt das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) mit seinen Grundschutzkatalogen und dem
BSI-Standard:
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