Datenschutzgrundverordnung

 

 

 

 

 

 

 

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Probleme und Lösungsansätze in der Kinder- und Jugendhilfe mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO gilt ab 25.05.2018 europaweit. Obwohl das Gesetz schon zwei Jahre zuvor verabschiedet wurde, wachen nicht wenige Träger erst 2018 auf und stellen fest, dass sie so wie bisher nicht weitermachen können. Ein noch größeres Erwachen ereilt viele allerdings erst in der Coronakrise 2020, wenn sie merken dass sie dringend eine Alternative zu Face-to-face-Kommunikation benötigen, um mit ihrer Klientel überhaupt in Kontakt bleiben zu können.

Die Verantwortlichen stellen etwa fest, dass ungesicherte Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Klienten nicht erlaubt ist. Schließlich fordert die DSGVO technisch-organisatorische Maßnahmen zum tatsächlichen und effektiven Schutz der Kommunikation.

Aber auch Berufsgeheimnisträger machen sich nach § 203 Strafgesetzbuch strafbar, wenn sie die Geheimnisse ihrer Klientinnen und Klienten nicht schützen oder keine wirksame Einwilligung haben. Haftungsrechtliche Risiken sind ebenfalls nichts Neues, wenn es um den Umgang mit vertraulichen Inhalten geht, die in der Kinder- und Jugendhilfe in großem Maße anfallen. Bislang gab es dazu wenige Rechtsstreits. Das könnte sich nach der Sensibilisierung durch die Medien aber ändern und Klientinnen und Klienten könnten selbstbewusster ihre Rechte einfordern. Auch Anwälte sind zunehmend sensibilisiert die Grundrechte ihrer Mandanten in Bezug auf Datenschutz und Schweigepflicht im Bedarfsfall einzuklagen.

Konkret weisen immer häufiger Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass etwa die unverschlüsselte Kommunikatikon bei sensiblen Daten und Geheimnissen über das Internet nicht erlaubt ist. Gleiches gilt für die Kommunikation über Social Media, sofern sie nicht mit europäischem Datenschutzrecht vereinbar ist (Messengerdienste, Cloud-Lösungen, kostenlose Portale in den USA etc.). Die Risiken für Fachkräfte und Leitungsverantwortliche sind dabei nicht zu unterschätzen: Neben Bußgeldern nach der DSGVO und Schadensersatzforderungen durch die Betroffenen können bei Verstößen von Berufsgeheimnisträgern (§ 203 StGB) auch Haftstrafen drohen.

In der Jugendhilfe handelt es sich dabei um ein strukturelles Problem. Statt gemeinsam Lösungen zu entwickeln, versuchen einzelne Träger und Verbände in den verschiedenen Bundesländern mehr schlecht als recht mit den komplexen Problemen und Fragestellungen der Digitalisierung umzugehen. Dabei wäre es nicht sehr aufwändig etwa einen Messenger zu entwickeln, der den Datenschutzerfordernissen der EU gerecht würde. Eine solche App müsste allerdings für Endnutzer kostenlos heruntergeladen werden könnnen, damit sie auch von Kindern/Jugendlichen genutzt würden. Verbands- und länderübergreifende Kooperation statt Konkurrenz wäre hier dringend erforderllich.

Viele Fachkräfte sind immer häufiger verunsichert und wissen nicht, wie sie datenschutzkonform mit den Kindern und Jugendlichen in der Praxis medial kommunizieren können. Die Leitungen und Datenschutzbeauftragten setzen aus Anlass der DSGVO nun immer häufiger auf Verbote, zeigen aber nicht, wie im Alltag mit den sich wandelnden Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen fachgerecht umgegangen werden kann.

Die Umsetzung der DSGVO zeigt, dass die Jugendhilfe in Deutschland strukturell noch nicht im Medienzeitalter angekommen ist, auch wenn einzelne Fachkräfte ihrer Zeit weit voraus sind. Doch diese stehen dann oft alleine da und finden wenig Unterstützung um auch die technisch-organisatorischen Probleme lösen zu können.

Vielleicht hilft die aktuelle Krise nun endlich, dass sich die Träger und Verbände übergreifend zusammenfinden und praktikable Lösungen für die Praxis entwickeln.

Schließlich muss der Datenschutz zeitgemäßen Kommunikationslösungen nicht entgegenstehen. Die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden, die Lösungen müssten nur im Diskurs zwischen Fachkräften aus der Praxis und Datenschutzfachleuten entwickelt werden. Und auch Geld steht in diesem Feld zur Verfügung, das aber nicht ausreicht, wenn jede Einrichtung oder jeder Verband eine eigene Lösung entwickelt, die dann nicht übergreifend genutzt werden kann.
Nur eine gemeinsame bundesweite Lösung unter Mitwirkung von Bund und Ländern kann hier aus dem Problem herausführen, mit dem sich zehntausende Fachkräfte und hunderte Einrichtungen befassen ohne machbare Lösungsperspektiven ersehen zu können.

Sollten Sie sich auf einem solchen Weg befinden, der praxistaugliche und zugleich datenschutzverträgliche Lösungen entwickelt, melden Sie sich bitte. Gerne kann hier an dieser Stelle auf zukunftsweisende Praxislösungen hingewiesen werden.

Kontakt:
Dr. Joachim Wenzel
wenzel@spi-mainz.de

 

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