Portal und Netzwerk
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Schweigepflicht und Datenschutz im pädagogischen/psychosozialen BerufsfeldZentrale Themen des Portals und Netzwerks
Zielgruppen des Portals
In der Kinder- und Jugendhilfe wird deutlich, dass die gängige Praxis der Kommunikation (WhatApp, Facebook
etc.) und unverschlüsselter Austausch von sensiblen Daten per Mail
rechtswidrig sind. Praktikable Lösungen sind möglich. Die Träger und
Verbände arbeiten hier bislang jedoch nicht übergreifend zusammen, um
passende und rechtlich einwandfreie Lösungen zu entwickeln und in der Praxis
zu etablieren. GESETZ ÄNDERT DATENSCHUTZ BEI TELEKOMMUNIKATION:
Seit Dezember 2021 ist der Datenschutz
aus dem Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) in ein
neues Gesetz ausgelagert:
Die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt in der gesamten Europäischen
Union als unmittelbar geltende Rechtsvorschrift. Wer bereits zuvor den Umgang
mit personenbezogenen Daten auf Basis des deutschen Datenschutzrechts
umgesetzt hatte, hat vergleichsweise wenig Aufwand die neuen Anforderungen zu
erfüllen. Viele Einrichtung beginnen allerdings in Sachen Datenschutz beim
Punkt Null, was nun einen erheblichen Aufwand darstellt.
Gesetzesänderung für Berufsgeheimnisträger
großteils am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (08.11.2017) in Kraft getreten:
Seitdem gibt es einen neuen
Straftatbestand: Als Berufsgeheimnisträger nach § 203 Strafgesetzbuch muss
man dafür Sorge tragen, dass auch mitwirkende Dritte zur Geheimhaltung
verpflichtet werden.
Die Gesetzesänderungen
im Überblick:
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung
und Familientherapie (DGSF) und die Deutschsprachige Gesellschaft für
Onlineberatung (DGOB) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme einen
weitergehenden Schutz der Berufsgeheimnisse gefordert:
Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte |